Auktionsbedingungen (Entwurf)
Technischer Platzhalter – keine Rechtsberatung. Endgültige Texte müssen vor dem Produktivbetrieb durch einen in Österreich zugelassenen Rechtsanwalt geprüft werden.
1. Rollen. Motorio betreibt die Plattform und ist nicht Verkäufer. Verkäufer ist die Person oder das Unternehmen, das das Fahrzeug einstellt; Käufer ist die Person, deren Gebot den Zuschlag erhält. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. 2. Verbindlichkeit. Gebote und das Einstellen eines Angebots erfordern eine ausdrückliche Bestätigung im jeweiligen Vorgang. Abgegebene Gebote können nicht zurückgezogen oder nachträglich geändert werden. 3. Mindestpreis. Der Verkäufer kann einen Mindestpreis festlegen. Wird er bis zum Auktionsende nicht erreicht, endet die Auktion ohne Zuschlag („Mindestpreis nicht erreicht“); es kommt kein Verkauf zustande. Ohne Gebote endet die Auktion mit „Keine Gebote“. 4. Zuschlag. Erreicht das Höchstgebot bei Auktionsende den Mindestpreis (oder ist kein Mindestpreis festgelegt), erhält das Höchstgebot den Zuschlag. Ein Sofortkauf beendet die Auktion sofort mit Zuschlag zum Sofort-Kaufpreis. 5. Laufzeit und Soft Close. Gebote in den letzten Minuten verlängern die Auktion um die ausgewiesene Zeitspanne, gedeckelt auf das ausgewiesene Maximum. Maßgeblich ist die Serverzeit. 6. Gebühren. Bei erfolgreichem Verkauf eines Fahrzeugs berechnet Motorio dem Verkäufer eine Verkaufsprovision von 0,5 % des Verkaufspreises, mindestens € 19,90. Wird der Mindestpreis nicht erreicht oder gibt es kein Gebot, fällt keine Provision an. Für Ersatzteile fällt derzeit keine Provision an. Die Rechnung wird per Banküberweisung bezahlt. 7. Vertragspartner und Verbraucherrechte. Vor jedem Gebot wird angezeigt, ob der Verkäufer Unternehmer oder Privatperson ist. Bei einem privaten Verkäufer gelten die EU-Verbraucherrechte nicht. Ob bei einem gewerblichen Verkäufer ein Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach dem FAGG. 8. Abwicklung. Zahlung des Kaufpreises und Übergabe erfolgen direkt zwischen Verkäufer und Käufer. Motorio wickelt keine Kaufpreiszahlung ab. Technischer Platzhalter – keine Rechtsberatung. Endgültige Texte müssen vor dem Produktivbetrieb durch einen in Österreich zugelassenen Rechtsanwalt geprüft werden.